Preise, Leistungen und Methoden

Für Ihren Bewertungsfall die maßgeschneiderte Leistung zum fairen Preis

Methode (Konzept statt Korsett)

In den meisten Fällen kann auf die Erstellung eines aufwendigen Verkehrswertgutachen nach § 194 BauGB verzichtet werden. Wir arbeiten nach dem Prinzip „Konzept statt Korsett“ und sind bestrebt, den Leistungs- und Kostenumfang für unsere Auftraggeber zu optmieren.

Seit über 15 Jahren stellen wir unseren Kunden zunächst eine kostenfreie Eingangsberatung zur Verfügung.

Ergbenisse dieser Beratung ist die Beantwortung folgender Fragen:

„Wird überhaupt eine Gutachterleistung benötigt, oder lässt sich die Beweisfrage auf andere Weise klären?“

„Wie lautet die Beweisfrage und welche Leistung ist notwendig um diese zu klären?“

„Was sind die formellen Voraussetzungen und welche Fristen sind einzuhalten?“.

 In der Regel erstellen wir im Nachgang dieser Beratung ein persönliches Kostenangebot, dem Sie neben den Kosten auch den benötigten Leistungsumgang entnehmen können.

Rufen Sie uns an und wir führen die Beratung entweder direkt durch oder vereinbaren einen Termin binnen 48 Stunden.

 

 

Gutachter-Wertermittlung ab 890 €

Ein nach DIN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger sichtet die vorhandenen Objektunterlagen und bereiten den Orstermin vor.

 In dem ausführlichen Ortstermin werden die wesentlichen, wertrelevanten Grundstücks- und Gebäudeigenschaften erhoben.

Unter der Annahme, dass keine wertrelevanten Besonderheiten bestehen hinsichtlich: Grundbuchbelastungen, Altlasten, Baulasten, Bauplanungsrecht, Denkmalschutz, Beitragssituation ermittelt der Gutachter den Marktwert nach einem gesetzlich normierten Wertermittlungsverfahren (beim EFH ist dies i.d.R. das Sachwertverfahren nach §§ 35 ff ImmoWertV).

Das Wertermittlungsergebnis wird über Marktdaten des örtlichen Gutachterausschüsse (sofern verfügbar) sachverständig plausibilisiert.

Das Wertermittlungsergebnis wird schriftlich dokumentiert. Auf die Erläuterungen der Wertansätze, Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, Fotosdokumentation wird verzichtet.

Für welche Fälle ist die „Gutachter-Wertermittlung“ geeignet?

In Fällen, in denen ein belastbarer Marktwert, von einem qualifizierten Gutachter gesetzkonform und mit aktuellen Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüsse für INTERNE Zwecke ermittelt wird. Z.B. zur Vorbereitung eines Immobilienverkaufs, zur Orientierung bei einem Immobilienkauf, zur Vermögensübersicht.

Immo-Kurzgutachten ab 1.890 €

Zur Zeit- und Kostenoptmierung kann in vielen Fällen anstelle eines Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (Vollgutachten) ein Kompaktgutachen erstellt werden.

In solchen Fällen, in denen ein Verkehrswertgutachten formell nicht gefordert ist, und zudem keine Besonderheiten erwartet werden können (z.B. hinsichtlich Denkmalschutz, Altalsten etc.) werden folgende Bestandteile eines Vollgutachtens nicht Inhalt des Immo-Kurzgutachten:

– Einholung und Berücksichtigung vom Auskünften zu Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz, Beitragssituation, Bauplanungsrecht, aktuellen Grundbuchinhalt, Mietvertragsinhalte.  

 Alle weiteren Bestandteile eines Vollgutachtens werden auch für das Immo-Kurzgutachten sachverständig erstellt.

Für welche Fälle ist die „Wertexpertise / Kompaktgutachten“ geeignet?

In allen Fällen, in den den ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nicht formell gefordert wird.

Z.B. bei Scheidungsfällen mit gemeinsamer Beauftragung, zur Nachlassregelung, Übertragungen, Steuerkalkulationen.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ab 2.890 €

Der nach DIN ISO 17024 zertifizerte Sachverständige setzt den Verkehrswert nach § 194 BauGB einer Immobilie fest und haftet für sein Vollgutachten.

Um die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, muss die Sachverständieg alle wesentlichen wertelevanten rechtlichen und materiellen Grundstücks- und Gebäudeeigenschaften erheben und im Verkehrswert berücksichtigen.

Angaben die der Sachverständige vom Auftraggeeber oder Dritten erhält sind sachverständig zu prüfen.

Es sind zwei unabhängige, ImmoWertV konforme Wertermittlungsverfahren durchzuführen. Der Verkehrswert wird aus den Ergebnissen abgeleitet und sachverständig festgesetzt.

Für welche Fälle ist die „Wertexpertise / Kompaktgutachten“ geeignet?

In allen Fällen, in den den ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nicht formell gefordert wird.

Z.B. bei Scheidungsfällen mit gemeinsamer Beauftragung, zur Nachlassregelung, Übertragungen, Steuerkalkulationen.

Nutzungsdauer-Gutachten ab 1.111 €

Sie sind Vermieter einer Immobilie mit einem Baujahr vor 1996?

Ein Nutzungsdauergutachten könnte Sie berechtigten, die Gebäudeabschreibung (Afa) von 2 % auf 3 – 10 % zu erhöhen, d.h. im Idealfall, Ihre steuerliche Abschreibung zu verfünffachen. 

Wann sich für Sie ein Nutzungsdauergutachten „rechnet“ können wir im Vorfeld der Beauftragung überschlägig und unverbindlich kalkulieren.

Die Nutzungsdauer wird anhand der ausstattungsspezifisches Gesamtnutzungsdauer, dem Gebäudealter und dem Modernisierungszustand sachverständig ermittelt. Etwaige Bauschäden / Baumängel können zusätzlich zu einer Verkürzung der Nutzungsdauer führen.

Ein Nutzungsdauergutachten ist besonders interessant, wenn Sie planen die Immobilie mittelfristig (5-10 Jahre) zu veräußern, da Sie deutlich schneller abschreiben können und in Genuss dieser Steuervorteile kommen. 

Auch wenn Sie aktuell einen hohen Steuersatz haben, ist eine schnellere Abschreibung voraussichtlich für Sie lohnenswert

Immobiliengutachter

Till Herrmann

zertifiziert nach DIN ISO 17024

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